Gartenarbeit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Gartenarbeit

Die Mähsaison ist in vollem Gange und die Natur explodiert. Damit nicht auch der Nachbar einen Grund zum Explodieren hat, weise ich aus gegebener Veranlassung auf Folgendes hin:

  • In Wohngebieten besteht in der Mittagszeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - auch samstags - ein absolutes Verbot zum Betrieb von motorgetriebenen Rasenmähern.

  • Der private Betrieb von Rasenmähern ist also von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt.

  • Maschinen wie Freischneider, Kantenmäher, Laubsauger und Laubgebläse dürfen im privaten Bereich nur in einer verkürzten Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden.

  • An Sonn -und Feiertagen besteht ein absolutes Betriebsverbot.

Danke