Die Mähsaison ist in vollem Gange und die Natur explodiert. Damit nicht auch der Nachbar einen Grund zum Explodieren hat, weise ich aus gegebener Veranlassung auf Folgendes hin:
In Wohngebieten besteht in der Mittagszeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - auch samstags - ein absolutes Verbot zum Betrieb von motorgetriebenen Rasenmähern.
Der private Betrieb von Rasenmähern ist also von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt.
Maschinen wie Freischneider, Kantenmäher, Laubsauger und Laubgebläse dürfen im privaten Bereich nur in einer verkürzten Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden.
An Sonn -und Feiertagen besteht ein absolutes Betriebsverbot.
Danke